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Berlin: (hib/PK) Die Kosten für die Ausstellung eines Totenscheins sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/9297) der Fraktion Die Linke. Wenn ein Mensch sterbe, müsse ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. In der Regel müssten die Angehörigen für diese ärztliche Leistung bezahlen, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werde. Viele Angehörige hätten aber keine Erfahrung mit dieser Art von Abrechnung und seien im Falle des Todes eines Verwandten auch mit ganz anderen Aufgaben befasst.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, was dagegen spricht, die Ausstellung des Totenscheins als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu organisieren.
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