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Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von acht Millionen Euro für die Erstattung der Kosten für Maßnahmen im Fischereisektor hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/9224) hervor. Der zusätzliche Mittelbedarf beruhe auf der rechtlichen Verpflichtung nach den Regularien zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds, förderfähige Maßnahme dem Begünstigten (hier: Johann Heinrich von Thünen-Institut) zu erstatten, heißt es weiter. Mit der Erstattung seitens der Europäischen Kommission sei erst im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu rechnen.
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