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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass Flüchtlinge in Griechenland das aktuelle Verfahren zum möglichen Familiennachzug nach Deutschland zügig durchlaufen. Hierzu seien erhebliche materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt worden, heißt es in der Antwort (18/9303) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8957) der Fraktion Die Linke.
So habe das Auswärtige Amt die deutsche Botschaft in Athen seit Ende März 2016 gezielt personell gestärkt, um Visumanträge auf Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten bearbeiten zu können. Zum Personal gehörten auch qualifizierte Beschäftigte mit sehr guten Arabisch-Kenntnissen. Die Personalverstärkung werde zudem laufend überprüft. Derzeit seien vier Mitarbeiter in der Visastelle beschäftigt, die zudem durch Abordnungen von Mitarbeitern anderer Dienstorte unterstützt würden.
Vor einer Familienzusammenführung würden die jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte von den zuständigen Behörden geprüft. So ermittle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob sich die Familienangehörigen wirklich in Deutschland aufhalten, ihr Einverständnis zur Familienzusammenführung vorliege und das Kindeswohl berücksichtigt werde.
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