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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der Verordnung über die Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken (EURODAC). Auch werde die geplante Absenkung der Registrierungsaltersgrenze von 14 auf sechs Jahre unterstützt. Jedoch sei es zu früh für eine abschließende Bewertung. Dies sei erst nach einer weiteren Prüfung möglich, heißt es in der Antwort (18/9281) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/9135) der Fraktion Die Linke.
Die Bundesregierung teilte die Auffassung der EU-Kommission, wonach durch eine Herabsenkung der Altersgrenze bei der Registrierung die Familienzusammenführung verbessert werden könne. Da Fingerabdrücke einzigartig seien, könnten durch einen solchen Abgleich Personen eindeutig identifiziert werden. Einmal registrierte, vermisste Kinder könnten mit Hilfe der Fingerabdrücke in Verbindung mit verknüpften Daten einer Familie im EURODAC-System identifiziert werden. Gleichwertige Alternativen seien nicht ersichtlich.
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