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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung kann nicht detailliert sagen, wann und aus welchen Gründen die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen 50 Jahren außerhalb des UN-Welternährungsprogramms (FAO) bilaterale Hilfen geleistet hat, um Hungersnöten zu begegnen. Als Gründe dafür nennt sie in einer Antwort (18/9306) auf eine Kleine Anfrage (18/9174) der Fraktion Die Linke fehlende Informationsgrundlagen sowie den umfassenden zeitlichen Rahmen. Die Bundesregierung regt daher bei Bedarf eine Befassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages an.
Um drohenden Hungersnöten zu begegnen, bitte die FAO die UN-Mitgliedstaaten anlassbezogen um zusätzliche finanzielle Hilfen, erklärt die Bundesregierung. Diese Aufrufe erfolgten zumeist nicht durch offizielle Schreiben der FAO an die Mitgliedstaaten, sondern in der Regel ausschließlich durch entsprechende Aufrufe auf der FAO-Internetseite.
Ernährungshilfe bezeichnet sie als integralen Bestandteil der deutschen humanitären Hilfe. Ziel sei es, kurz- bis mittelfristig zur Nahrungs- und Ernährungssicherung beizutragen, "das heißt Nahrung zu sichern, Unter- und Mangelernährung zu verhindern und zu bekämpfen, besonders verwundbaren und akut ernährungsunsicheren Menschen beizustehen". Gezielte Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Hungerkrisen seien ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verstärkt seit dem Jahr 2014 durch die Sonderinitiative "EINEWELT ohne Hunger".
Die Gründe für Hungersnöte seien vielfältig und reichten von witterungs- und klimabedingten Katastrophen bis hin zu Kriegen und Fluchtbewegungen, schreibt die Bundesregierung. Offizielle Statistiken über unmittelbare Zusammenhänge zwischen klimatischen Veränderungen und Ernteerträgen existierten nicht, gleichwohl ließen sich im Rahmen der Ernteberichterstattung Einflüsse des Witterungsverlaufs während der Vegetationsperiode beobachten. Die Bedeutung des Klimawandels für die Ernährungssicherung finde dennoch zunehmend im internationalen Kontext Berücksichtigung.
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