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Berlin: (hib/PK) Mit der Anwendung der sogenannten Störfallverordnung befasst sich in einer Kleinen Anfrage (18/9335) die Fraktion Die Linke. Ein Betrieb falle unter den Geltungsbereich der Verordnung, wenn in ihm gefährliche Stoffe oder Stoffgruppen in bestimmten Mengen vorhanden seien.
Inzwischen gebe es eine Debatte darüber, ob neben den rein stofflichen Kriterien der Störfallverordnung bei Betrieben mit gefährlichen Abfällen weitere Merkmale zu beachten seien, die einen Ausschluss aus dem Anwendungsbereich der Verordnung rechtfertigten. Damit würden Entsorgungsbetriebe gegenüber Anlagen mit industriellen Prozessen privilegiert. Dies werde von Umweltschützern abgelehnt.
Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung nun Einschätzungen über die Anwendung der Verordnung erfahren.
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