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An der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Er kann vom Bundestag beschlossene Gesetze verzögern, verändern und zum Teil sogar scheitern lassen. Unter anderem benennt er auch die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Jede Landesregierung entsendet - je nach Einwohnerzahl des Landes - mindestens drei und höchstens sechs Vertreter in den Bundesrat. Insgesamt gehören ihm 69 Mitglieder an.
Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.