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Listenkandidaten sind die Wahlbewerber, die auf der Landesliste einer Partei aufgeführt sind. Abhängig von der Anzahl der Zweitstimmen und von der Zahl der direkt errungenen Mandate wird nach dem Sainte-Lague/Schepers-Verfahren errechnet, wie viele der Listenkandidaten einer Partei in den Bundestag einziehen (Sitzverteilung).
Dabei werden die auf der Liste stehenden Kandidaten in der Reihenfolge, in der sie auf der Liste aufgeführt sind, zu Abgeordneten, bis die Zahl der zur Verfügung stehenden Mandate erschöpft ist.
Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden.