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Den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch die Bereitstellung von Lufttransportkapazität für Transporte aus den Anrainerstaaten nach Mali und innerhalb Malis sowie durch Lufttransport und Luftbetankung für die französischen Streitkräfte in unmittelbarer Unterstützung von AFISMA billigte der Deutsche Bundestag erstmals am 28. Februar 2013. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 25. April 2013 mit Resolution 2100 (2013) die Einrichtung der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) beschlossen hatte, wurde nach Zustimmung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 die deutsche Unterstützung von AFISMA in die Unterstützung von MINUSMA überführt.
Zu den ursprünglichen Kernaufgaben von MINUSMA, das den Einsatz von bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten umfasst, gehört die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren, die Unterstützung bei der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land sowie die Unterstützung für die Umsetzung des Fahrplans für den Übergang ("Roadmap"), einschließlich des nationalen politischen Dialogs und des Wahlprozesses, der Schutz von Zivilpersonen und des Personals der Vereinten Nationen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, die Unterstützung für humanitäre Hilfe, die Unterstützung für die Erhaltung des Kulturguts, sowie die Unterstützung für die nationale und internationale Justiz. Mit Beschluss vom 28. Januar 2016 hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung und der von der Bundesregierung beantragten Erweiterung des Mandats zugestimmt. Der erweiterte Beitrag soll zum Teil der Entlastung der vor Ort eingesetzten niederländischen Kräfte dienen und konzentriert sich vor allem auf den Fähigkeitsbereich der Aufklärung. Das neue Mandat umfasst insgesamt eine Obergrenze von maximal 650 einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten und gilt längstens bis zum 31. Januar 2017.
Parallel billigte der Deutsche Bundestag erstmals am 28. Februar 2013 die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali. Die Mission hat das Ziel, die malischen Streitkräfte so auszubilden, dass sie selbst die Stabilität und Sicherheit in Mali gewährleisten können und damit zu einer Stabilisierung des Landes beitragen. Zudem werden Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts vermittelt. Am 12. Mai 2016 hat der Deutsche Bundestag einer weiteren Verlängerung des Mandats zugestimmt. Danach können die vorgesehenen Kräfte längstens bis zum 31. Mai 2017 eingesetzt werden. Die Mandatsobergrenze, die lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen widerspiegelt, liegt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.