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Die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNMIS) wurde vom Bundestag erstmals am 22. April 2005 gebilligt. Mit der Unabhängigkeitserklärung Südsudans endete die UNMIS-Mission und damit auch das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung daran. Da die Regierung von Südsudan eine Folgemission wünschte, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 8. Juli 2011 einer erneuten Beteiligung Deutschlands an der Nachfolgemission UNIMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) unter der Voraussetzung zugestimmt, dass ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt.
Kernaufgabe der neuen Mission war ursprünglich die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus sowie der wirtschaftlichen Entwicklung. Mit dem Beginn schwerer bewaffneter Auseinandersetzungen hat sich die Sicherheitslage seit dem 15. Dezember 2013 in Teilen des Landes wieder verschärft. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Aufgaben der Mission daher mit Resolution 2155 (2014) vom 27. Mai 2014 refokussiert. Neue Kernelemente des VN-Mandats sind der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung und Untersuchung von Verletzungen der Menschenrechte und humanitären Völkerrechts sowie die Sicherstellung des Zugangs für humanitäre Hilfe. Nachdem im August 2015 unter Schirmherrschaft der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) ein Friedensabkommen zwischen den Rebellengruppen und der südsudanesischen Regierung geschlossen wurden, wurde das Mandat zudem mit Resolution 2241 (2015) vom 9. Oktober 2015 um Aufgaben zur Unterstützung der Implementierung des Friedensabkommens erweitert.
Das derzeitige Mandat hat der Deutsche Bundestag am 12. November 2015 beschlossen. Es ist längstens bis zum 31. Dezember 2016 gültig. Die Mandatsobergrenze liegt bei 50 Soldatinnen und Soldaten. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen wider.