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Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (18/8183) finden weitgehend die Zustimmung der Sachverständigen. Sie sehen aber noch Änderungsbedarf. Dies wurde am Mittwoch, 22. Juni 2016, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Vorsitz von Martin Burkert (SPD) deutlich.
Mit dem Gesetz sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu begegnen. Zudem sollen die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert werden.
Außerdem sollen Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen werden. Schließlich soll im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen werden.
Karlheinz Schmidt vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hielt den Entwurf für praxistauglich aber verbesserungswürdig. Er begrüßte, dass die Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten und der Ausbilder im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung festgeschrieben werden sollen. Schmidt schlug vor, dass die Anerkennung und Überwachung von einer landesweit zuständigen Stelle erfolgen solle.
Weiter sollte eine bundesweite, öffentliche Datenbank aufgebaut werden, in der alle zugelassenen Ausbildungsstätten und Ausbilder aufgelistet sind. Nur so entstehe Gewissheit darüber, ob eine erteilte Zulassung durch die Landesbehörden nicht widerrufen worden sei. Gleichzeitig entstehe Markttransparenz zu allen zugelassenen Ausbildungsstätten und Ausbildern, was die Auswahl einer geeigneten Ausbildungsstätte erleichtere.
Wolfgang Baumeister, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), setzte sich dafür ein, dass bei der geplanten Erweiterung der Bußgeldtatbestände geprüft werden sollte, ob die Zuständigkeit für die Bußgelder nicht zentral oder zumindest zentral in den einzelnen Bundesländern geregelt werden sollte. Dies sei schon in Bayern, Hamburg und Sachsen-Anhalt der Fall.
Außerdem solle geprüft werden, ob eine bundeseinheitliche ,,Bußgeld-Regelstelle" hilfreich sei, da die Bußgelder auf 20.000 Euro erhöht werden sollten und daher die Kontrollbehörden einen sehr großen Ermessensspielraum hätten.
Auch Jörn-Michael Satz, Moving International Road Safety Association, forderte ein Zentralregister, um Teilnehmer und Ausbildungsstätten abgleichen zu können. Damit könne der Missbrauch im Bereich des Berufskraftfahrer-Qualifikationsrechts bekämpft werden.
Zudem forderte er eine bundesweite Einheitlichkeit der Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungsstätten sowie die Gewährung einheitlicher Überwachungskriterien. Frank Faßbender vom Bundesamt für Güterverkehr betonte, dass ein Zentralregister teuer und zeitnah nicht umsetzbar sei.
Dieter Quentin von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände setzte sich dafür ein, die Ausbildungsstätten nur anlassbezogen zu überwachen und nicht periodisch. Außerdem solle sichergestellt werden, dass es keine Kostenmehrbelastung für Weiterbildungsträger gebe. Er betonte weiter, dass die Praxissprache ,,Deutsch" bleiben müsse.
Ralph Werner, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, begrüßte, dass das vorgeschriebene Mindestalter für Fahrten ohne Fahrgäste von 20 auf 18 Jahre herabgesetzt werden solle. Damit werde die Möglichkeit geschaffen, Erfahrungen schon früher in die Berufsausbildung zu integrieren. (mik/22.06.2016)