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Über die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) diskutiert der Bundestag am Donnerstag, 25. Februar 2016, ab 13.40 Uhr. Grundlage dafür ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“ (18/7316), über den im Anschluss an die 45-minütige Beratung abgestimmt wird. Mit dem Entwurf sollen laut Regierungsangaben die organisatorischen Änderungen der WSV-Reform nachgezeichnet werden, nach der an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde getreten ist – die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die seit 1. Mai 2013 ihren Sitz in Bonn und Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg hat.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die WSV-Reform gilt als eine der größten Verwaltungsreformen des Bundes. 11.000 Beschäftigte sind davon betroffen. Beschlossen wurde sie im Jahr 2010. So richtig vorangekommen ist die Reform nach Ansicht der Oppositionsfraktionen jedoch nicht. Und auch seitens der SPD-Fraktion gab es bei der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf Ende Januar Kritik am Umsetzungstempo.
Noch immer lägen weder die konkreten Grenzen der 18 Reviere vor, noch gebe es die ausgearbeitete und abgestimmte innere Struktur der Ämterebene auf dem Tisch des Verkehrsausschusses, bemängelte Gustav Herzog (SPD). Aus seiner Sicht waren nicht die Beschäftigten und ihre Personalvertretungen die Blockierer, da sie selber eine Strukturreform wollten, weil die bisherige Struktur von den tatsächlichen Bedingungen und Aufgaben überholt wurde. Vielmehr seien die jüngsten Verzögerungen durch einen „aufgeregten Unionsministerpräsidenten zu verantworten, der hier wieder einmal mit eigenen Interessen auf der Bremse stand“.
Herbert Behrens (Die Linke) sagte, auch zweieinhalb Jahre nach der offiziellen Einrichtung werde immer noch daran herumgedoktert, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Gang zu bringen.
Derzeit sei die Generaldirektion in Bonn „eher eine Art Briefkastenfirma als eine arbeitende Behörde, die in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu bewerkstelligen“. Die Umsetzung der WSV-Reform stehe noch immer in den Startlöchern, so die Einschätzung des Linke-Abgeordneten.
Die einzelnen Reformziele stünden seit 2012 nur auf dem Papier, „aber umgesetzt und gelebt werden sie nicht“, kritisierte Dr. Valerie Wilms (Bündnis 90/Die Grünen).Vor allem die Sozialdemokraten hätten sich einem Reformprozess verweigert und seien seit 2013 voll auf die Bremse getreten, kritisierte sie.
Darunter leiden würden heute die Beschäftigten der WSV. Eigentlich müssten diese motiviert und für gute Ideen belohnt werden. „Aber mit dem Beamtenapparat und den preußischen Verwaltungsstrukturen bleibt erst einmal alles beim Alten“, sagte die Grünen-Abgeordnete.
Anders bewertet das Hans-Werner Kammer (CDU/CSU). Zwar sei es richtig, dass es noch viel zu tun gebe, etwa bei der Frage der Reviergrenzen, der Ausgestaltung der Aufgabenbereiche der Wasser- und Schifffahrtsämter und der Personalstruktur. „Ein dicker Pott wie die WSV beschleunigt nun einmal langsamer als ein Sportboot“, sagte Kammer. Im Übrigen rede man nicht über ein paar Einzelmaßnahmen. Über die Jahre sei bei der WSV viel Reformbedarf entstanden. Mit einem neuen Anstrich sei es da nicht getan.
Die Kritik am Reformwillen des ehemaligen Verkehrsministers Dr. Peter Ramsauer und seines Nachfolgers Alexander Dobrindt (beide CSU) wies Kammer zurück. Unter ihnen habe die notwendige Modernisierung der WSV erst Fahrt aufgenommen. Als aber die Grünen noch in der Regierungsverantwortung gestanden hätten, so Kammer weiter, sei zwar sehr viel über eine Reform der WSV geredet worden. Passiert sei aber nichts.
Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/7634). Die Linke hat zudem einen Änderungsantrag (18/7647) vorgelegt, in dem sie eine Zustimmung der Länder zu den Verordnungen zur Umsetzung der Reform für erforderlich hält. (hau/24.02.2016)