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Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit Internetanschlüssen geben, die mindestens eine Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde aufweisen. Das hat die Bundesregierung in ihrer digitalen Agenda festgeschrieben. Doch der Auf- und Ausbau der dafür benötigten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze ist aufwendig und vor allem teuer.
Der am Donnerstag, 12. Mai 2016, ab 9 Uhr 60 Minuten lang zur ersten Lesung anstehende, von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (18/8332) soll daher dazu beitragen, die Kosten zu senken.
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Gleichzeitig soll mit dem Entwurf die EU-Kostensenkungsrichtlinie für den Ausbau von Hochleistungsnetzen umgesetzt werden. Effizientere Verfahren und mehr Transparenz sollen danach den Breitbandausbau nachhaltig beschleunigen. Wenn also künftig der Boden aufgerissen wird, um Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwege neu zu bauen oder zu sanieren, sollen im Zuge dessen Leerrohre für Glasfasernetze verlegt werden.
Bis zu 80 Prozent der Investitionen beim Ausbau des digitalen Netzes entfielen auf Hoch- und Tiefbauarbeiten, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Die Kosten dieser Arbeiten können signifikant gesenkt werden, wenn Ineffizienzen beim Infrastrukturausbau beseitigt und Chancen zur Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen ergriffen werden“, schreibt die Regierung. Passive Netzinfrastrukturen, so wird erläutert, würden unter anderem Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und andere Trägerstrukturen öffentlicher Versorgungsnetze umfassen.
Weitere Synergien für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze verspricht sich die Bundesregierung von der Verpflichtung, bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sicherzustellen. Außerdem sind Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz geplant, beispielsweise durch die Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe.
Um das sicherzustellen sieht der Entwurf Ansprüche auf die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen sowie die Koordinierung von Bauarbeiten vor. „Hierzu trägt auch die Herausbildung von vorhersehbaren Mitnutzungspreisen durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle bei“, heißt es in der Vorlage. Zudem sollen durch die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle die Kosten der Informationsbeschaffung und -erteilung gesenkt sowie durch die erhaltenen Informationen Verhandlungsprozesse über Mitnutzungen erleichtert werden. Diese Streitbeilegungs- und Informationsstelle soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein. (hau/09.05.2016)