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Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung erhalten bei Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung künftig Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, soll einer Weiterbildung künftig nicht mehr im Weg stehen, wenn durch diese eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann.
Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2016, indem er mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den geänderten Gesetzentwurf (18/8042) der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) annahm. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.
Zu den umfangreichen Regeln des Entwurfes gehört auch, dass Menschen, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld durch eine länger andauernde Weiterbildung unterbrechen, den zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz auf dem Weg einer freiwilligen Weiterversicherung durch Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten können. Außerdem wird eine bis Ende 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurzzeitig Beschäftigte bis 31. Juli 2018 verlängert.
Grüne und Linke hatten jeweils eigene Anträge eingebracht, die jedoch abgelehnt wurden. Die Linke hatte in ihrem Antrag (18/7425) unter anderem gefordert, die Rahmenfrist, innerhalb derer Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre heraufzusetzen und die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu verlängern.
Die Grünen plädierten in ihrem Antrag (18/5386) ebenfalls dafür, Beitrags- und Anwartschaftszeiten grundlegend neu zu regeln. So sollte schon nach viermonatiger Beitragszeit ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich sein und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen geöffnet werden.
Anette Kramme (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, lobte den Gesetzentwurf als „Beitrag für eine präventive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik“, von dem Menschen profitieren, denen Weiterbildung bisher verschlossen war.
Sie betonte, dass sich die SPD in Bezug auf eine Verlängerung der Rahmenfrist auf drei Jahre mehr erhofft hätte, dies aber „nicht erreichbar“ gewesen sei.
„Eine tatsächliche Stärkung der Weiterbildung suche ich in dem Entwurf vergeblich“, resümierte dagegen Sabine Zimmermann (Die Linke).
Sie warf der Bundesregierung vor, das Bild des unmotivierten Erwerbslosen zu bemühen, wenn sie davon rede, mit Prämien die Motivation stärken zu wollen. „Das ist schäbig. Denn die Wahrheit ist: Viele Erwerbslose wollen sich weiterbilden, aber es gibt kaum Weiterbildungsangebote für sie.“
Albert Weiler (CDU/CSU) hielt dagegen: „Mit dem Gesetzentwurf nehmen wir vor allem Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose in den Focus, um sie zu qualifizieren.“ Derzeit breche jeder vierte Teilnehmer seine Weiterbildung vorzeitig ab. Diese Zahl zu reduzieren, sei der richtige Weg, so Weiler.
Außerdem würden Lücken in der Arbeitslosenversicherung geschlossen, durch die Möglichkeit, sich während einer Weiterbildung freiwillig weiter zu versichern.
Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) erkannte zumindest eine Gemeinsamkeit mit der Bundesregierung, nämlich in der Feststellung, dass Deutschland ein Fachkräftearbeitsmarkt sei und man in die Fachkräfte investieren müsse. „In begrenztem Umfang“ tue dies der Gesetzentwurf für die Bezieher von Arbeitslosengeld I, sagte Pothmer.
Sie warf der Regierung jedoch vor, mit zweierlei Maß zu messen, weil sie bestimmte sinnvolle Änderungen, wie die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, nicht auf SGB-II-Bezieher (Hartz IV) ausdehne. „Sie haben die SGB-II-Bezieher vollständig abgeschrieben“, warf sie der Regierung vor.
Für die Sozialdemokraten betonte Michael Gerdes (SPD): „Wir verabschieden das Gesetz, damit mehr Menschen Zugang zu beruflicher Weiterbildung und Ausbildung haben. Wir wollen denjenigen, die bisher von Arbeit und Ausbildung ausgeschlossen sind, neue Wege eröffnen.“ Es sei nicht hinnehmbar, dass die Mehrheit der Menschen im SGB-II-Bezug keinen Berufsabschluss hat.
Je geringer die Qualifikation, je geringer seien die Chancen, desto weniger Teilhabe gebe es. „Wir wollen als Sozialdemokraten selbstverständlich das Gegenteil“, bekräftigte Gerdes. (che/02.06.2016)