Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 2016, zu Beginn der Plenarsitzung nach 20-minütiger Geschäftsordnungsdebatte beschlossen, die zweite und dritte Beratung der Erbschaftsteuerreform und die abschließende Beratung des Antiterrorpaktes auf die Tagesordnung am Freitag zu setzen. Beide Beschlüsse wurden mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, die die Aufsetzung beider Tagesordnungspunkte beantragt hatten, gegen das Votum der Opposition gefasst.
Somit wurde die Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923, 18/6279, 1878911) direkt im Anschluss an die Geschäftsordnungsdebatte beraten. Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (18/8702, 18/8824, 18/8917) wurde ebenfalls auf die Freitag-Tagesordnung aufgenommen.
Michael Grosse-Brömer, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, wies darauf hin, dass von keiner Seite bestritten werde, dass die Anträge der Koalitionsfraktionen auf Aufsetzung beider Punkte auf die Tagesordnung rechtlich einwandfrei seien.
So einfach sei es nicht, befand hingegen Dr. Petra Sitte, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken. Die Erbschaftsteuer müsse vernünftig beraten werden und es müsse eine Anhörung von Sachverständigen geben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer datiere vom September 2014. Die Koalition habe eineinhalb Jahre Zeit gehabt, diese Regelung zu treffen. Jetzt wolle die Koalition dieses Gesetz in einer Woche "durch den Bundestag schleusen".
Gegen diese Formulierung verwahrte sich Christine Lambrecht, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. Die Linke habe nicht einen Änderungsantrag zur Erbschaftsteuer eingebracht. In der Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf sei auch die Investitionsklausel ein Thema gewesen. Sitte hatte diese Klausel als Beispiel für "neue Dinge" genannt, die in den Gesetzentwurf eingeführt worden seien.
Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, sagte, die Abgeordneten, "die was davon verstehen", wüssten, dass "diese Erbschaftsteuer, die sie heute einbringen, nicht verfassungsmäßig" sei. Deshalb werde auch eine neuerliche Anhörung verweigert.
Am Dienstagabend dieser Woche um 17.58 Uhr seien umfangreiche Änderungen am Regierungsentwurf eingegangen, um 9 Uhr am Mittwochmorgen habe die Finanzausschuss-Sitzung begonnen. "Wir hatten keine ordentliche Beratung", sagte Haßelmann. Den Koalitionsabgeordneten hielt sie vor, nicht selbstbewusst zu sein und ihre Aufgabe an Regierung und Koalitionsspitzen abgegeben zu haben. (vom/24.06.2016)