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Menschenrechte/Ausschuss- 01.06.2016
Berlin: (hib/JOH) Der von der Bundesregierung geplante menschenrechtliche Beschwerdemechanismus in der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist nach Aussage von Regierungsvertretern am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss im Jahr 2014 implementiert worden und werde derzeit erstmals ausgewertet. Er biete Menschen und Organisationen in den Partnerländern der deutschen EZ, die ihre Menschenrechte durch Projekte und Programme von Durchführungsorganisationen verletzt sehen, die Möglichkeit der Beschwerde. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seien zudem seit dem Jahr 2013 angewiesen, ihre Maßnahmen im Vorfeld auf mögliche menschenrechtliche Wirkungen und Risiken zu überprüfen.
Die Bundestagsfraktionen verlangten von der Regierung mehr Informationen über bisherige Anwendungsfälle und den genauen Ablauf des Verfahrens. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisierten das bisherige Verfahren als intransparent und wenig fortgeschritten. Ein Vertreter der Grünen forderte, es müsse in den Partnerländern mehr Aufklärung betrieben werden, damit vor Ort auch bekannt werde, dass es einen Beschwerdemechanismus gibt.
Die Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erklärten, die Beschwerden würden von unabhängiger Stelle intern geprüft, jedoch nie von der Organisation, gegen die sich die Beschwerde richte. Bisher habe es nur drei Beschwerden gegeben, die sich allesamt als unbegründet erwiesen hätten. Derzeit werde überlegt, wie das Verfahren ausgebaut, transparenter gestaltet und der Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit gesteigert werden könne.
Das BMZ hatte bereits im Mai 2011 angekündigt, die Einrichtung eines solchen Mechanismus zu prüfen. Unter anderen hatte das Deutsche Institut für Menschenrechte die zügige Etablierung eines solchen Mechanismus gefordert, damit sich Menschen in der Partnerländern, die meinen von den Auswirkungen deutscher Entwicklungszusammenarbeit negativ betroffen zu sein, direkt an Deutschland als Geber wenden können.