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Arbeit und Soziales/Antwort- 25.07.2016
Berlin: (hib/CHE) Armut kann nicht allein mit dem gesetzlichen Mindestlohn bekämpft werden. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8814) auf eine Kleine Anfrage (18/8498) der Fraktion Die Linke. Darin hatten die Abgeordneten danach gefragt, wie hoch der Mindestlohn sein müsse, um Armut zu verhindern. Die Bundesregierung antwortet darauf, dass der Sinn des Mindestlohns sei, Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen zu schützen und den Wettbewerb der Unternehmen nicht zu Lasten der Beschäftigten auszutragen. "Der allgemeine Mindestlohn kann und soll lediglich einen angemessenen Mindestschutz sicherstellen. Umfassenderer Schutz der Arbeitnehmer kann und soll im Rahmen von Tarifverträgen gewährleistet werden", schreibt die Bundesregierung.