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Auswärtiges/Antwort- 05.08.2016
Berlin: (hib/PK) Der Familiennachzug zu in Deutschland lebenden anerkannten syrischen Flüchtlingen verzögert sich offenbar häufig wegen fehlender Dokumente. Mitte Mai 2016 seien bei den betroffenen Auslandsvertretungen in der Türkei, im Libanon, Jordanien, Ägypten und Griechenland insgesamt noch rund 13.000 Verfahren nicht entschieden gewesen, heißt es in der Antwort (18/9264) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8984) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
So kam den Angaben zufolge allein die deutsche Botschaft in Beirut auf 5.650 offene Verfahren zum Familiennachzug. Beim Generalkonsulat in Istanbul waren es Mitte Mai 4.400, in Ankara 615, in Izmir 523, in Amman 1.298, in Kairo 350 und in Athen 194. Die noch offenen Verfahren könnten zumeist wegen fehlender Dokumente nicht entschieden werden.
Die Bundesregierung bemüht sich nach eigenen Angaben um erweiterte Kapazitäten in den Auslandsvertretungen zur Bearbeitung von Anträgen zum Familiennachzug. Dabei würden auch erleichterte Verfahren geprüft. Durch das Familienunterstützungsprogramm, das die Internationale Organisation für Migration (IOM) umsetze, verspreche sich die Bundesregierung eine verbesserte Vorbereitung und erweiterte Betreuung der Antragsteller. Die IOM-Zentren unterstützten die Antragsteller bezüglich der benötigten Unterlagen.