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Auswärtiges/Antwort- 17.08.2016
Berlin: (hib/EB) Die Vereinbarungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union (EU) über die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen sind am 1. Juni 2016 in Kraft getreten, aber in der Türkei bislang nicht durch einen Kabinettsbeschluss umgesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9326) auf eine Kleine Anfrage (18/9172) der Fraktion Die Linke. Zudem geht die Bundesregierung davon aus, dass es "der Türkei aus technischen Gründen nicht möglich ist", die Zielvorgabe zur Ausstellung biometrischer Pässe nach EU-Standard bis Oktober 2016 vollständig zu erfüllen. Weiter heißt es, dass die Türkei seit Erscheinen des dritten Fortschrittsberichts der Europäischen Kommission am 4. Mai 2016 keine konkreten Fortschritte bei der Erfüllung noch offener Vorgaben für die Visaliberalisierung gemacht habe. Die Visumpflicht für türkische Staatsbürger sollte ursprünglich ab Juli 2016 aufgehoben werden, wurde jedoch aufgrund nicht erfüllter Bedingungen verschoben.
Sowohl Georgien als auch die Ukraine erfüllen dagegen aus Sicht der Bundesregierung die europäischen Zielvorgaben für eine Visaliberalisierung. Über die Abschaffung der Visapflicht für georgische Staatsbürger solle jedoch erst abgestimmt werden, wenn auch der Aussetzungsmechanismus für die Visafreiheit in der EU geändert werde. Eine Reform des Aussetzungsmechanismus gemäß Artikel 1a der Verordnung Nr. 539/2001 werde derzeit im Europäischen Parlament beraten, schreibt die Bundesregierung.
Auch der Kosovo habe die Vorgaben für eine Visaliberalisierung laut Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2016 erfüllt, sofern er "bis zur Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat das Grenzabkommen mit Montenegro ratifiziert und weitere Erfolge bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Korruption erzielt" habe. Beide Bedingungen sind laut Bundesregierung bislang nicht erfüllt worden.