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Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort- 29.08.2016
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die "Dunkelziffer von Anlagen der Entsorgungsbranche, die unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallen müssten", aber mangels Anmeldung nicht aufgeführt werden. Dies geht aus einer Antwort (18/9413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9335) zu diesem Thema hervor. Für den Vollzug der Störfall-Verordnung seien vielmehr die Länder zuständig. "Sie stellen fest, ob für Betriebe, die mit gefährlichen Abfällen umgehen, die Mengenschwellen überschritten werden, ab denen eine Anwendung der Störfall-Verordnung erforderlich wird", heißt es in der Antwort.