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Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen 

Völkerrechtlerin, LL.M.

Wahlkreis 061 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Gewählt über Landesliste  Brandenburg

Geboren am 15. Dezember 1980 in Hannover; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

Abitur an der Humboldtschule in Hannover; 2000-2004 Studium an der Universität Hamburg Politikwissenschaft und Öffentliches Recht sowie 2004-2005 Master of Public International Law, London School of Economics (LSE), Abschluss Master of Law LL.M. 2009-2013 Doktorandin im Völkerrecht, Freie Universität Berlin (nicht beendet).

2009 bis 2013 Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Brandenburg; 2008 bis 2009 Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik, Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen; 2005 bis 2008 Büroleiterin der Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter; 2005 Trainee British Institute of Comparative and Public International Law.

2012 bis 2015 Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen; 2009 bis 2013 Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Brandenburg; 2008 bis 2013 Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa von Bündnis 90/Die Grünen; 2009 bis 2012 Mitglied im Vorstand der Europäischen Grünen Partei; seit 2005 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.

Seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags und Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne für Klimapolitik. 


Kontakt

Annalena Baerbock, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates

Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bündnis90/Die Grünen Brandenburg, Potsdam,

Landesvorsitzende

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.