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Helmut Brandt, CDU/CSU 

Rechtsanwalt

Wahlkreis 088 Aachen II
Direkt gewählt in  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 24. Oktober 1950 in Bardenberg; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.

Abitur; Grundwehrdienst (15 Monate); Jurastudium an der Universität Bonn mit Abschluss Erstem Staatsexamen, Referendariat mit Assessor-Examen.

Rechtsanwalt; Fachanwalt für Strafrecht.

Seit 1969 Mitglied der CDU; Mitgliedschaften in der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmervereinigung, in der Mittelstandsvereinigung und der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU; 1984 bis 1999 Ratsmitglied der Stadt Alsdorf; bis 1994 Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion; 1994 bis 1999 Bürgermeister der Stadt Alsdorf; 1999 bis 2009 Kreistagsabgeordneter.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Helmut Brandt, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • 2. Untersuchungsausschuss
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Wahlausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus
  • Innenausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Helmut Brandt


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwälte Franz Brandt, Peter Capellmann & Peter Tomczak, Alsdorf,

Rechtsanwalt, 2013, Stufe 4, Gewinn; 2014, Stufe 6, Gewinn; 2015, Stufe 5, Gewinn; 2016, Stufe 4

Mandant 07

Mandant 27

Mandant 32

Mandant 33

Mandant 34

Mandant 35

Mandant 36

Mandant 37

Mandant 38

Mandant 39

Mandant 40

Mandant 41

Mandant 42

Mandant 43

Mandant 44

Mandant 45

Funktionen in Unternehmen

EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH, Stolberg,

Mitglied des Beirates

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Rechtsanwälte Franz Brandt, Peter Capellmann & Peter Tomczak, Alsdorf (bis 31.12.2015)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.