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„Vergütungsbeteiligung der Verleger prüfen“


Die Verwertungsgesellschaften, die Urheber geistigen Eigentums gegenüber dessen Nutzern vertreten, etwa Musiker gegenüber Radiosendern, bekommen einen neuen Rechtsrahmen. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 28. April 2016, mit dem VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (18/7223, 18/7453) beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie zur europäischen Harmonisierung des Rechts der Verwertungsgesellschaften umgesetzt. In der Debatte darüber spielte ein höchstrichterliches Urteil, das die bisherige Verteilung von Autorenvergütungen untersagt, eine große Rolle.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 21. April 2016 entschieden, dass die VG Wort, die gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Wortautoren und deren Verlegern, nicht berechtigt ist, einen Teil seiner Einnahmen an Verlage auszuschütten. Dies war seit jeher gängige Praxis.

Entschließungsantrag zum VG-Wort-Urteil

Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Grünen einen Entschließungsantrag des Rechtsausschusses, der die Bundesregierung auffordert zu prüfen, wie auch künftig eine Verlegerbeteiligung sichergestellt werden kann, und möglichst zeitnah Vorschläge vorzulegen.

Da es ein ähnliches Urteil zuvor schon vom Gerichtshof der Europäischen Union gegeben hatte, gehen die Antragsteller davon aus, dass eine dauerhafte Regelung der Verlegerbeteiligung auf europäischer Ebene erfolgen muss. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich hier um eine Lösung zu bemühen.

Wichtige Rolle der Verlage für Autoren

In der vorausgehenden Debatte hatte Burkhard Blienert (SPD) darauf hingewiesen, dass Bundesjustizminister Heiko Maas bereits angekündigt habe, sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Rechtsrahmens einzusetzen. Dr. Volker Ulrich (CDU/CSU) verwies auf die wichtige Rolle der Verlage, ohne die manche Autoren keinen Zugang zum Markt bekommen könnten.

Auch Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte für eine politische Reaktion auf die beiden Urteile, da durch sie vor allem kleinere Verlage von Insolvenz bedroht seien. Man müsse aber eine Beteiligung der Verlage so gestalten, dass sie nicht auf Kosten der Urheber gehe. Dem trägt der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entschließungsantrag nach Einschätzung ihrer Fraktion nicht Rechnung.

Neue Rechtsgrundlage für Verwertungsgesellschaften

Zum eigentlichen Thema der Debatte, dem neuen Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften, hob Christian Flisek (SPD) deren wichtige Rolle für die Kreativwirtschaft hervor. Verwertungsgesellschaften sammelten Geld als Treuhänder ein, um es an die Urheber auszuschütten. Die 13 deutschen Verwertungsgesellschaften hätten 2013 mehr als 1,3 Milliarden Euro eingesammelt, trug Flisek vor. Die Koalition habe die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie dazu genutzt, um das Recht der Verwertungsgesellschaften auf eine komplett neue Grundlage zu stellen.

Flisek hob besonders die gefundenen Regelungen für die Privatkopievergütung hervor. Sie müssen die Hersteller oder Importeure von Aufnahmegeräten, Kopierern und Speichermedien pauschal entrichten, um den Urhebern darauf gespeicherter, damit wiedergegebener oder kopierter Werke die ihnen zustehende Vergütung zu entrichten. Die Neuregelung soll die bisher oft langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Geräteindustrie und Verwertungsgesellschaften zulasten der Urheber vermeiden oder verkürzen helfen.

Linke: Vordemokratische Regeln zementiert

Gegen den Gesetzentwurf sprach Harald Petzold (Die Linke) vor allem mit der Begründung, sie zementiere „den Zustand von vordemokratischen Regeln“. So gebe es bei der GEMA, der Verwertungsgesellschaft der Musikbranche, ein Drei-Klassen-Wahlrecht, das kleine Künstler benachteilige.

Da ein ebenfalls zur Abstimmung gestellter Entschließungsantrag der Grünen ebenfalls an diesem Zustand festhalte, werde sich seine Fraktion hier enthalten.

Grünen-Vorstoß für Wettbewerb gescheitert

Dieser Entschließungsantrag (18/8269), der schließlich nur die Stimmen der Grünen bekam und von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde, forderte, Verwertungsgesellschaften in unterschiedlichen Rechtsformen zu ermöglichen, auch der einer Genossenschaft. Renate Künast sagte zur Begründung, es solle ein Wettbewerb zwischen Verwertungsgesellschaften möglich werden. Bisher gebe es für jeden Bereich nur eine Verwertungsgesellschaft, wie die GEMA für die Musik und die VG Wort für Schriftsteller und Journalisten.

Der Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte und Speichermedienvergütung“ in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/8268) wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. (pst/28.04.2016)