Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Eine Auflösung der Stasi-Unterlagen-Behörde und eine Überführung der Akten in das Bundesarchiv stößt bei der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft und etlichen Bürgerrechtlern auf erhebliche Kritik. Dies wäre das Signal für das Ende der Aufarbeitung des Stasi-Unrechts in der DDR, sagte der Unionsvorsitzende Dieter Dombrowski in einem öffentlichen Fachgespräch des Kulturausschusses unter Vorsitz von Siegmund Ehrmann (SPD).
Der Ausschuss hatte 14 Sachverständige am Mittwoch, 27. April 2016, geladen, um sie zum Bericht (18/8050) der Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR (BStU) anzuhören.
Die Kommission unter dem Vorsitz des früheren Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer (CDU), schlägt in ihrem Bericht vor, die Stasi-Akten bis 2021 in das Bundesarchiv zu überführen und die speziellen Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in das Bundesarchivgesetz zu integrieren, um das Recht auf Akteneinsicht auch in Zukunft unverändert zu gewährleisten.
Der amtierende Bundesbeauftragte Roland Jahn begrüßte die Vorschläge der Kommission ausdrücklich. Damit sei eine langfristige Perspektive für die Aufarbeitung der Stasi-Akten gesichert, sagte Jahn.
Gegen diese Vorschläge der Kommission sprachen sich neben den Opferverbänden auch die ehemalige Leiterin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Marianne Birthler, der frühere Parlamentarische Staatssekretär Stephan Hilsberg (SPD) und der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Dr. Hubertus Knabe, aus.
Die Kommission habe keine Argumente genannt, warum die weltweit anerkannte Stasi-Unterlagen-Behörde aufgelöst werden sollte und worin der Vorteil der Überführung der Akten in das Bundesarchiv liege, monierten sie übereinstimmend. Die Vorschläge der Kommission "hängen merkwürdig in der Luft", sagte Knabe. Birthler argumentierte, es sei kein "Nachweis" dafür erbracht worden, dass mit der Verlagerung der Akten ein Vorteil verbunden ist.
Für die Überführung der Akten in das Bundesarchiv sprachen sich hingegen neben Roland Jahn auch der Leiter der Gedenkstätte Museum in der "Runden Ecke" in Leipzig, Tobias Hollitzer, der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, und der Präsident des Bundesarchivs, Dr. Michael Hollmann, aus. Hollmann versicherte, dass dies eben nicht zu einem Ende der Aufarbeitung der Stasi-Geschichte führe.
Er verwies auf das Beispiel der Affäre um den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger (CDU), dessen umstrittenes Wirken als Marinerichter während des Zweiten Weltkriegs durch Mitarbeiter des Bundesarchivs aufgedeckt worden sei. Durch die Verlagerung der Stasi-Akten werde eben kein Schlussstrich unter die Stasi-Verbrechen gezogen. Hollmann argumentierte, dass im Bundesarchiv auch alle anderen Akten zur DDR-Geschichte versammelt seien.
Höchst unterschiedlich wurde auch der Vorschlag der Kommission gewertet, den Bundesbeauftragten für die Stasi-Akten zu einem "Bundesbeauftragten für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihrer Folgen" und zu einer Ombudsperson für die Opfer zu machen. Die Landesbeauftragten von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern für die Stasi-Akten, Birgit Neumann-Becker und Anne Drescher, argumentierten, dass diese Funktion bereits durch die Landesbeauftragten erfüllt werde. Dadurch würden lediglich überflüssige Doppelstrukturen geschaffen. Ein Ombudsmann auf Bundesebene könne den Opfern nicht mehr helfen als die Landesbeauftragten.
Doppelstrukturen befürchtet auch die Geschäftsführerin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Anna Kaminsky. Die vorgeschlagene Stiftung "Stiftung Diktatur und Widerstand - Forum für Demokratie und Menschenrechte" auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg überschneide sich mit dem Auftrag der Stiftung Aufarbeitung. Statt Doppelstrukturen zu schaffen, sollten die begrenzten Ressourcen besser auf die bestehenden Institutionen verteilt werden, sagte Kaminsky.
Der Vorsitzende der Experten-Kommission, Wolfgang Böhmer, und sein Stellvertreter Prof. Dr. Dr. h. c. Richard Schröder verteidigten ihre Vorschläge. Es ginge nicht darum, einen Schlussstrich zu ziehen oder die Stasi-Akten in einem Archiv zu "versenken", sagte Schröder.
Die Geschichte der DDR-Diktatur müsse als Teil der gesamtdeutschen Geschichte begriffen werden, eine Sonderbehörde sei dadurch nicht länger nötig, argumentierte Böhmer. (aw/28.04.2016)
Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR:
Vertreter/innen der Opfer sowie Bürgerrechtler/-innen:
Institutionen: