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Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU) soll laut Haushaltsplanentwurf im kommenden Jahr erneut steigen. Laut Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2017 (18/9200) soll das Ausgabevolumen 17,5 Milliarden Euro betragen und damit um knapp 1,2 Milliarden Euro gegenüber 2016 steigen. Das entspricht einer Erhöhung von rund sieben Prozent. Am Dienstag, 6. September 2016, wird der Einzelplan ab etwa 15.55 Uhr rund 105 Minuten lang in erster Lesung beraten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
„Bildung und Forschung sind zentrale Zukunftsinvestitionen, die maßgeblich zum Wohlstand in Deutschland, seinem Innovationsvermögen und seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen“, schreibt die Bundesregierung. „Bildung erschließt den Menschen Zugang zu Wissen und eröffnet die Möglichkeit zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe“, heißt es weiter im Vorwort. Schon in den letzten Jahren war der Etat für Bildung und Forschung stetig angestiegen. Vor 14 Jahren hatten die Ausgaben dafür lediglich sieben Milliarden Euro betragen.
Etwa ein Viertel des Etatentwurfs 2017 entfällt auf den Bildungsbereich. Der überwiegende Teil fließt in Forschung und Wissenschaft. Die erwarteten Einnahmen sinken um 47,6 Millionen auf 36,2 Millionen Euro. Die Personalausgaben steigen laut Entwurf von 104,6 Millionen Euro 2016 auf 113,8 Millionen Euro 2017. Die sächlichen Verwaltungsausgaben steigen von 65,04 Millionen Euro um 4,86 Millionen auf 69,6 Millionen Euro. Die Zuweisungen und Zuschüsse steigen nach den Plänen der Regierung von 14,19 Milliarden Euro um 1,15 Milliarden Euro auf 15,34 Euro in diesem Jahr. Für Investitionen sind 2,45 Milliarden Euro gegenüber 2,34 Milliarden Euro in diesem Jahr eingeplant.
Die höchsten Ausgaben sieht der Haushalt für die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems vor. Die Bundesregierung will dafür rund 7,01 Milliarden Euro (2016: 6,53 Milliarden Euro) ausgeben. Mit einem wettbewerbsfähigen Wissenschafts- und Innovationssystem sollen die Grenzen des Wissens erweitert, neue Technologien und Anwendungen ermöglicht und in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen übersetzt werden.
Dazu hatte die Bundesregierung drei große Pakte mit den Ländern abgeschlossen, den Hochschulpakt 2020, die Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation. Mit dem Hochschulpakt 2020, für den im Haushalt 2017 über 2,8 Milliarden Euro (2016: 2,5 Milliarden Euro) vorgesehen sind, sollen an den Hochschulen zusätzliche Studienplätze geschaffen werden.
Für die Projektausgaben in Forschungsvorhaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wird eine Programmpauschale bereitgestellt, wodurch die Forschung an Hochschulen gestärkt werden soll. Für weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems wie etwa den Qualitätspakt Lehre, der der Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität dient, sind bis 2020 insgesamt rund zwei Milliarden Euro vorgesehen, davon 200 Millionen Euro im Haushalt 2017.
Darüber hinaus werden für die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen in den Jahren 2011 bis 2017 Mittel im Umfang von 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt; der Anteil des Bundes (75 Prozent) beträgt dabei insgesamt rund zwei Milliarden Euro, davon im Jahr 2017 knapp 360 Millionen Euro. Mit der Exzellenzinitiative sollen Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Universitäten und Wissenschaft gefördert werden.
Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation von 2016 bis 2020 steigen die institutionellen Zuwendungen an die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft (rund 880 Millionen Euro), Leibniz-Gemeinschaft (rund 490 Millionen Euro) und Deutsche Forschungsgemeinschaft (über 1,25 Milliarden Euro). Sie sollen bis 2020 jährlich um drei Prozent steigen. Die Steigerung trägt der Bund allein.
Auf Basis des neugefassten Artikels 91b des Grundgesetzes wird die mit der Exzellenzinitiative begonnene Förderung von Spitzenforschung an Universitäten fortgeführt. Die Exzellenzstrategie wird zukünftig Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten in Deutschland fördern. Weitere neu beschlossene Projekte sind die Förderinitiative "Innovative Hochschule" sowie das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch die strukturelle Verankerung von zusätzlichen rund 1.000 Tenure-Track-Professuren in Deutschland stärken. Die sogenannte Tenure-Track-Professur sieht nach erfolgreicher Bewährungsphase den unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vor.
Der zweite große Posten ist für die Projektförderung für Forschung und Innovation veranschlagt. Die Hightech-Strategie wurde in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innnovationsstrategie weitentwickelt und hat zum Ziel, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaft weiter zu stärken. Der Etat steigt nach dem Entwurf von 5,64 Milliarden Euro auf 6,08 Milliarden Euro 2017. Im Zentrum steht die Förderung der Forschung mit dem Instrument der Projektförderung.
Danach stehen für Innovation durch neue Technologien insgesamt rund 750 Millionen Euro (2016: 650 Millionen Euro) zu Verfügung, für Lebenswissenschaften rund 540 Millionen Euro (2016: 506 Millionen Euro), für Klima und Energie rund 512 Millionen Euro (2016: 469 Millionen Euro), für naturwissenschaftliche Grundlagenforschung rund 314 Millionen Euro (2016: 291 Millionen Euro), für neue Konzepte für den Wissens- und Technologietransfer und die regionale Förderung in den neuen Ländern rund 450 Millionen Euro (2016: 345 Millionen Euro).
Für die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens und die Nachwuchsförderung, den dritten Posten, steigen die Ausgaben von 4,36 Milliarden Euro auf 4,73 Milliarden Euro 2017. Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebenslauf mit einem Gesamtvolumen von rund 250 Millionen Euro und solche zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Höhe von rund 266 Millionen Euro.
Darüber hinaus sind hier die Studien-, Fortbildungs- und sonstige individuelle Bildungsfinanzierung durch den Bund (BAföG und berufliche Aufstiegsfortbildung sowie die Leistungen der Begabtenförderungswerke, der beruflichen Begabtenförderung und das nationale Stipendienprogramm Deutschlandstipendium) mit einer Summe von rund 3,3 Milliarden Euro verankert. Benachteiligte Kinder und Jugendliche sollen auch außerschulisch stärker gefördert werden.
Für die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“, die entscheidend zur Verbesserung von Unterricht und Schule beitragen soll, sind in ihrem dritten Jahr 60 Millionen Euro vorgesehen. Ferner soll die berufliche Bildung weiter modernisiert und gestärkt werden. Ausbildungsverordnungen bestehender Berufe sollen ebenfalls modernisiert werden. Dafür steigen die Mittel von 473,34 Millionen Euro auf 530,49 Millionen Euro. (rol/24.08.2016)