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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 8. September 2016, erstmals mit dem Etat des Ministeriums für Gesundheit für das Jahr 2017 (18/9200, Einzelplan 15). In der auf 105 Minuten angesetzten Debatte werden ab 11.20 Uhr voraussichtlich erneut die Zuwendungen an den Gesundheitsfonds sowie die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen und die Beitragsentwicklung eine wichtige Rolle spielen. Der Einzelplan 15 sieht Gesamtausgaben in Höhe von rund 15,1 Milliarden Euro vor, das sind rund 523,24 Millionen Euro mehr als 2016. 500 Millionen Euro gehen davon zusätzlich an den Gesundheitsfonds.
Die Aussprache wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Seit 2009 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds abgewickelt, der beim Bundesversicherungsamt als Sondervermögen des Bundes verwaltet wird. In den Fonds fließen alle Beitragseinnahmen der Krankenkassen, also der einheitliche Grundbeitrag in Höhe von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens und die Zusatzbeiträge, die sich nach Krankenkasse unterschieden können.
Auch der jährliche Bundeszuschuss aus Steuermitteln fließt in den Gesundheitsfonds. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen eine Grundpauschale für jeden Versicherten zur Deckung ihrer Kosten sowie Zuschläge oder Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiko ihrer Versicherten.
Die gesetzlichen Krankenkassen verfügten im ersten Quartal dieses Jahres über Rücklagen in Höhe von insgesamt rund 15 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds kam auf eine Liquiditätsreserve von rund zehn Milliarden Euro. Überplanmäßig will die Bundesregierung nun 1,5 Milliarden Euro aus dem Fonds entnehmen und an die Krankenkassen verteilen.
Aufgrund der zusätzlichen Gesundheitskosten für Flüchtlinge sollen 2017 einmalig eine Milliarde Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds für die Versorgung von Asylbewerbern an die Kassen fließen. Weitere 500 Millionen Euro aus dem Fonds sollen die Krankenkassen für den Ausbau der Telematik im Gesundheitswesen erhalten.
Diese Zuwendungen sollen dazu beitragen, die Beitragssätze stabil zu halten. Mit der Reform der Finanzstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung war mit Jahresbeginn 2015 ein neues System eingeführt worden.
Seither wird unterschieden zwischen einem allgemeinen festen Beitragssatz, der bei 14,6 Prozent liegt und jeweils zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird, und Zusatzbeiträgen, die allein von den Arbeitnehmern bezahlt werden und inzwischen im Schnitt bei 1,1 Prozent liegen, Tendenz steigend. Die Opposition wie auch die SPD dringen daher auf eine vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ist der größte und wichtigste Haushaltsposten im Etat von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Ursprünglich war er gesetzlich bei 14 Milliarden Euro festgeschrieben. Mit der Kürzung dieser Mittel in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro, verteilt über die Jahre 2013 bis 2015, wurde ein Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts geleistet. 2016 erreichte der Zuschuss erstmals wieder die eigentlich festgelegte Höhe. Ab 2017 sollen dauerhaft 14,5 Milliarden Euro an den Fonds überwiesen werden.
Deklariert ist die Steuerzuwendung an den Fonds als pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtwirtschaftliche Aufgaben. Mit dem Geld werden sogenannte versicherungsfremde Leistungen finanziert, also zum Beispiel die beitragsfreie Familienmitversicherung oder Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft.
Die Personalausgaben im Gesundheitsetat steigen 2017 laut Gesetzentwurf leicht um rund 6,83 Millionen Euro auf rund 231,53 Millionen Euro. Die sogenannten sächlichen Verwaltungsausgaben erhöhen sich im Jahresvergleich um rund 6,15 Millionen Euro auf dann knapp rund 167,93 Millionen Euro. Die Gesamteinnahmen werden mit rund 99,17 Millionen Euro veranschlagt, ein Minus von 11,77 Millionen Euro im Jahresvergleich.
Für die bessere Versorgung von Pflegebedürftigen stehen im Haushalt 4,9 Millionen Euro bereit, eine Million Euro mehr als dieses Jahr. Insgesamt sollen die Ausgaben für „Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung“ 59,13 Millionen Euro betragen, 9,82 Millionen Euro mehr als 2016. Darin enthalten sich auch 45,75 Millionen Euro zur Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung, 6,75 Millionen Euro weniger als 2016. Für die gesundheitliche Prävention und Aufklärung der Bevölkerung sind rund 45,46 Millionen Euro veranschlagt, 750.000 Euro mehr als 2016.
Neben dem Ministerium umfasst der Einzelplan 15 auch die Etats der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, des Paul-Ehrlich-Instituts, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie des Robert-Koch-Instituts. (pk/05.09.2016)