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Reform der Wahl für oberste Bundesgerichte

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz widmet sich in einer öffentlichen Anhörung der Reform der Wahl für oberste Bundesgerichte. Sechs Experten äußern sich in der Anhörung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch, 7. September 2016, ab 16.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Berlin im Sitzungssaal 2.600. Die Anhörung erfolgt auf Grundlage eines Antrags der Grünen (18/7548). 

Grüne fordern Ausschreibung offener Stellen

Darin fordert die Fraktion die Wahl von Richtern und Staatsanwälten an den obersten Bundesgerichten transparenter zu regeln. Das Wahlverfahren stehe in einem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis zwischen Bestenauslese und demokratischer Legitimation, schreibt die Fraktion. Die Aufnahme von Kandidaten auf die Vorschlagsliste erfolge aber in einem intransparenten Verfahren und stehe daher dem Grundsatz der Bestenauslese entgegen. Eine Folge sei, dass wegen vermehrter Klagen nicht ausgewählter Konkurrenten oft für lange Zeit Stellen nicht nachbesetzt werden könnten, was die Funktionsfähigkeit der Bundesgerichte erheblich beeinträchtige.

Die Grünen beantragen, dass Stellen an den obersten Bundesgerichten ausgeschrieben werden, wie dies auch sonst üblich ist. Ein von der Bundesregierung dazu vorzulegender Gesetzentwurf solle zudem ein verbindliches Anforderungsprofil für Bewerber festlegen. Zu den weiteren Forderungen des Antrags gehört eine Frauenquote für die Vorschlagslisten. (eis/pst/01.09.2016)

Zeit: Mittwoch, 07. September 2016, 16.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens und des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen