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Ausweitung des Mutterschutzes im Fokus

Der Mutterschutz soll zukünftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Dies sieht der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Mutterschutzrechts (18/8963) vor, der am Montag, 19. September 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht. Die Sitzung unter Vorsitz von Paul Lehrieder (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses und dauert etwa zwei Stunden.

Kündigungsschutz für Frauen nach Fehlgeburt

Gemäß der Gesetzesvorlage können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Zudem soll für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz werden soll ein Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert. Künftig sollen keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen schwangerer Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit soll erweitert werden. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sollen die Regelungen des Mutterschutzes durch entsprechende Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden. Um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis besser umzusetzen, soll zudem ein Ausschuss für Mutterschutz eingerichtet werden, der Empfehlungen für Arbeitgeber und Betriebe erarbeiten soll. (vom/aw/12.08.2016)

Zeit: Montag, 19. September 2016, 14 bis etwa 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen