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Sportwettbetrug soll strafbar werden

Sportwettbetrug sowie die Manipulation von Wettkämpfen im Profisport werden von den bestehenden Strafrechtsnormen oft nicht erfasst. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8831) will dies ändern. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz will dazu in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 28. September 2016, Sachverständige befragen. Die Sitzung unter Leitung von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 16 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

„Weitere Instrumente im Kampf für sauberen Sport“

Zwei neue Straftatbestände will die Bundesregierung schaffen. Zum einen soll Sportwettbetrug (neuer Paragraf 265c des Strafgesetzbuches), definiert als Manipulationsabsprache bei Wettbewerben, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, strafbar werden. Als Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (neuer Paragraf 265d) sollen zum anderen Absprachen zur Beeinflussung von hochklassigen Profisport-Veranstaltungen geahndet werden, auch wenn kein Bezug zu Wetten feststellbar ist. Neben einigen weiteren damit zusammenhängenden Änderungen im Strafrecht soll auch die Telekommunikationsüberwachung in diesem Deliktbereich unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.

Die Bundesregierung schreibt in der Begründung, dass „die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen“ es erforderlich machten, den mit solchen Taten verbundenen Gefahren für die Integrität des Sports sowie für das Vermögen Anderer mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten. Dies sei „nach geltendem Recht nur unzureichend möglich“. Neben der bereits bestehenden Strafbarkeit von Doping soll der Rechtsstaat damit weitere Instrumente im Kampf für „sauberen Sport“ erhalten. (pst/03.08.2016)

Zeit: Mittwoch, 28. September 2016, 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.