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Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke will wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtsgerichteten Splitterpartei „Bürgerbewegung pro Köln“ zieht. Wie die Linksfraktion in ihrer Kleinen Anfrage (17/14533) schreibt, war der Gerichtsentscheidung zufolge die Nennung der Bürgerbewegung als rechtsextremer Verdachtsfall in den Verfassungsschutzberichten des Bundes für die Jahre 2008 bis 2010 unzulässig. Dies gelte laut Gericht auch dann, wenn „Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen, solche Bestrebungen aber noch nicht sicher festgestellt werden“ könnten.
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