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Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen des Geschäftsordnungsausschusses einen Untersuchungsausschuss zum Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy einsetzen. Das Gremium soll aus acht Mitgliedern und entsprechend vielen Stellvertretern bestehen, wie es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses (18/1948) zu einem Antrag von Abgeordneten der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses (18/1475) heißt. Das Bundestagsplenum befasst sich am Mittwochnachmittag mit der Beschlussempfehlung, die der Ausschuss mit den Stimmen der Opposition bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verabschiedet hatte.
Der Vorlage zufolge soll der Ausschuss „bezüglich der aus Kanada im Rahmen der dortigen Operation ,Spade stammenden Daten aus Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornographie“ den Gang und die Gründe „für die Dauer des entsprechenden Verfahrens in Deutschland (sogenannte Operation ,Selm) beim Bundeskriminalamt (BKA)“ aufklären. Ebenfalls aufklären soll er laut Beschlussempfehlung das Informationshandeln und die Datenweitergaben zum Fall Edathy „an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung, an andere Behörden und an Dritte sowie die Weitergabe dieser Daten durch andere Behörden und Dritte an weitere Personen“. Als einen weiteren Untersuchungskomplex nennt die Vorlage die „Behandlung des Falles des Beamten des BKA (,X), dessen Namen sich unter den übermittelten Daten der Operation ,Spade/Selm befand“.
Unter den zahlreichen Einzelaspekten, die der Ausschuss dazu geklärt sehen will, gehört die Frage, ob und gegebenenfalls warum das BKA „nicht darauf hingewirkt hat, dass konkrete Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden (...), bevor mögliche Täter aus der Presse und dem Internet oder von Dritten“ von einem drohenden Ermittlungsverfahren erfahren konnten. Ferner soll der Ausschuss laut Vorlage unter anderem klären, ob und gegebenenfalls wann und durch wen Edathy von den Ermittlungen und einzelnen Ermittlungsschritten der Staatsanwaltschaft erfahren hat „und ob dafür gegebenenfalls Informationshandeln beziehungsweise Datenweitergaben der Bundesregierung oder einzelner ihrer Mitglieder sowie mögliche Datenweitergaben an Dritte verantwortlich waren“.
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