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Berlin: (hib/AHE) Die Forderungen der EU an Russland im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise beziehen sich „im Wesentlichen auf die territoriale Unversehrtheit und innere Stabilität“ der Ukraine sowie auf die Zusammenarbeit mit der Regierung in Kiew. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1685) schreibt, handle es sich bei den Sanktionen gegenüber Personen und Entitäten, „die für Aktionen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine unterminieren oder gefährden“, um gezielte „restriktive Maßnahmen entsprechend der Richtlinien zur Umsetzung und Evaluierung restriktiver Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU“. Die Sanktionen beträfen ausschließlich Einreisesperren und Konteneinfrierungen von natürlichen Personen sowie von zwei Entitäten auf der Krim. „Von Auswirkungen auf die Bevölkerung Russlands ist daher - mit Ausnahme der direkt betroffenen Personen - nicht auszugehen“, heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission würden die Auswirkungen bereits beschlossener und möglicher künftiger Sanktionen auf Russland sorgfältig beobachten beziehungsweise prüfen. „Im Falle der Verhängung von Wirtschaftssanktionen durch die EU wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, solchen Maßnahmen den Vorzug zu geben, die deutliche politische Signalwirkung entfalten und dabei möglichst geringe Auswirkungen auf weite Kreise der Bevölkerung haben.“ Eine Aussage über gegebenenfalls betroffene deutsche Arbeitsplätze sei nicht möglich, solange keine Entscheidung über die möglichen Maßnahmen getroffen wurde.
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