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Berlin: (hib/SCR) Bei der Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht wird auch künftig keine Frauenquote gelten. Ein entsprechendes Ansinnen der Grünen-Fraktion lehnte der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mehrheitlich ab. Für den Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes stimmten außer den Grünen nur die Vertreter der Fraktion Die Linke. Ebenfalls mit Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde ein Grünen-Vorschlag, dass Zählverfahren für den Wahlausschuss der Bundesverfassungsrichter zu ändern.
Einstimmig angenommen wurde hingegen der ursprüngliche Gesetzentwurf aller Fraktionen (18/2737). Demnach soll künftig der gesamte Bundestag über die Wahl von Bundesverfassungsrichtern entscheiden. Der Bundestag wählt nach Artikel 94 des Grundgesetzes eine Hälfte der Verfassungsrichter, der Bundesrat die andere. Bisher war ein zwölfköpfiger Wahlausschuss des Bundestages mit der Wahl befasst. Mit der Neuregelung, die am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Plenum beraten werden soll, soll der Wahlausschuss künftig Vorschläge für die Wahl ausarbeiten. Die Abstimmung erfolgt dann ohne Aussprache in geheimer Wahl im Plenum.
In Hinblick auf eine mögliche Frauenquote - die Grünen hatten vorgeschlagen, dass in jeden Senat des Gerichts mindestens drei Frauen gewählten werden müssen - zeigte sich ein Vertreter der SPD-Fraktion offen. Er begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass dies eine „sehr grundsätzliche Frage“ sei, die nicht per Änderungsantrag nach der ersten Lesung geklärt werden könne. Zudem sei fraglich, warum sich der Vorschlag nur auf das Bundesverfassungsgericht beschränke. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, dass auf die Repräsentanz von Frauen in den Gerichten geachtet werden müsse. Eine Quote sei aber nicht erforderlich. Ein Grünen-Vertreter hatte den Antrag mit der Unterrepräsentanz von Frauen im Gerichtswesen und der jüngst verabschiedeten Frauenquote für die Wirtschaft begründet.
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