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Berlin: (hib/PK) Das gesundheitsbewusste Verhalten der Versicherten soll von den gesetzlichen Krankenkassen honoriert und gefördert werden. Mit den von den Kassen aufgelegten Bonusprogrammen könne das Ziel unterstützt werden, "die individuelle Gesundheit zu erhalten und zu bessern und die Solidargemeinschaft von Ausgaben für Krankenbehandlungen zu entlasten", heißt es in der Antwort (18/9243) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9058) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Das Solidarprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werde durch die Bonusprogramme nicht ausgehöhlt. Die Aufsichtsbehörden hätten bei der Genehmigung von Satzungsregelungen über Boni darauf zu achten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich datenschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Dies gelte auch für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Bonusprogrammen.
Bei einer Datenübermittlung durch Wearables, Fitness- und Gesundheits-Apps sei zu prüfen, "ob insoweit der Nachweis eines gesundheitsbewussten Verhaltens geführt werden kann", heißt es in der Antwort weiter. Wenn solche Geräte als Boni gewährt würden, bleibe deren Nutzung den Versicherten überlassen.
Welche langfristigen Folgen sich für das Gesundheitssystem durch die Sammlung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Gesundheits-Apps, Wearables oder andere elektronische Anwendungen ergeben könnten, hänge zunächst davon ab, ob und welche neuen Angebote geeignet seien, sie in das GKV-System zu integrieren.
Die Versicherten müssten in die Lage versetzt werden, "sich der besonderen Bedeutung ihrer Daten zum persönlichen Lebenswandel und ihrem Gesundheitsverhalten bewusst zu werden und daher sorgsam und zurückhaltend mit der Weitergabe entsprechender Informationen umzugehen". Diese Aufgabe reiche weit über das Gesundheitssystem hinaus.
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