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Berlin: (hib/PK) Die tröpfchenweise Verbreitung von Pflanzenschutzmitteln über das eigentliche Zielgebiet hinaus soll nach Angaben der Bundesregierung mit Hilfe bestimmter Vorgaben möglichst vermieden werden. Für die Herbizid-Wirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb sei von "Verfrachtungen" auf nicht behandelte Flächen berichtet worden, heißt es in der Antwort (18/9228) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9019).
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) habe daher für die Saison 2016 die Anwendungsbestimmungen für die zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen geändert. "Damit soll das Risiko für Verfrachtungen über die Gasphase und Abdrift von Tröpfchen aus der Spritzanwendung soweit wie möglich reduziert werden."
Die Bestimmungen bezögen sich beispielsweise auf den Einsatz abdriftmindernder Pflanzenschutzgeräte, die Einhaltung einer maximalen Fahrgeschwindigkeit und die Beachtung einer maximal erlaubten Windgeschwindigkeit bei der Anwendung. Ferner werde ein flächenbezogenes Monitoring gefordert, um weitere Informationen zum Potenzial der Verfrachtungen beider Wirkstoffe zu erhalten.
Auch für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone gebe es schon länger Anwendungsbstimmungen, die mehrfach aktualisiert worden seien und unter anderem einen Abstand zu Nichtzielflächen vorschrieben.
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