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Berlin: (hib/SCR) Die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9417) sieht Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung und im Umwelt-Rechtsbehelfgesetz vor. Laut Begründung sollen mit dem Gesetz "insbesondere die neuen Regelungen zur Information und zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und zu deren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" umgesetzt werden.
Die Seveso-III-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, bei denen die Gefahr eines schweren Unfalls mit gefährlichen Stoffen besteht. Andere Teile der Richtlinie wurden bereits per Verordnung umgesetzt.
In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat zahlreiche klarstellende und ergänzende Änderungen vor. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung vielen davon zu, andere lehnt sie ab.
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