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Berlin: (hib/STO) "Anwendung der Richtlinie für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten (Zusammenarbeitsrichtlinie)" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9422). Wie die Fraktion darin schreibt, wird in dieser Richtlinie die Zusammenarbeit der verschiedenen Geheimdienstbehörden mit Polizei und Staatsanwaltschaften geregelt. Wissen will sie unter anderem, in wie vielen und welchen Fällen ausländische Nachrichtendienste direkt oder vermittelt über Dritte "Belange gegenüber deutschen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden unter Berufung auf die Zusammenarbeitsrichtlinie angezeigt und/ oder durchgesetzt" haben.
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