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Berlin: (hib/EB) Um die Wirksamkeit rechtlicher Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels geht es in einer Antwort (18/9377) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9288) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Europäische Union habe insbesondere mit der 2013 eingeführten Holzhandelsverordnung (Nr. 995/2010) ein wichtiges Signal im internationalen Umfeld gesetzt, schreibt die Bundesregierung. "Einzig die verzögerte Umsetzung in einer Reihe von Mitgliedstaaten dürfte die Gesamtwirkung der Verordnung bislang beeinträchtigt haben" zitiert sie den Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission.
Deutschland sei bei der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung ein Vorreiter, heißt es weiter. "Das im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gegründete TI-Kompetenzzentrum für Holzherkünfte in Hamburg leistet einen entscheidenden Beitrag, Falschdeklarationen bei Holzarten und Holzherkünften aufzudecken", schreibt die Bundesregierung. Auch die Sanktionsmöglichkeiten nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz bewertet sie als ausreichend.
Falsch- oder Fehldeklaration von Holzprodukten könnten zudem auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage Vertragsstrafen nach sich ziehen, wenn sie gegen Bestimmungen des "Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb" verstoßen, führt die Bundesregierung aus.
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