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Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat zum zweiten Mal den vom Bundestag verlangten Bericht "über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung" (18/9462) vorgelegt. Darin stellt sie fest, dass die Patentanmeldungen in diesem Bereich nur einen sehr kleinen Teil der insgesamt angemeldeten Patente ausmachen. "Bemerkenswerte Entwicklungen" seinen im erfassten Zeitraum 2013 bis 2015 "nicht ersichtlich". Allerdings sieht die Bundesregierung politischen Handlungsbedarf aufgrund einer Grundsatzentscheidungen der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes vom 25. März 2015. Diese hatte die Möglichkeit eines Patentschutzes auch für solche Pflanzen und Tiere bejaht, die nicht das Ergebnis von Gentechnik, sondern von im Wesentlichen biologischen Verfahren, also Züchtung, sind. Die Bundesregierung erklärt, sie wirke auf europäischer Ebene auf eine Klarstellung hin, dass solche Patente auch künftig ausgeschlossen sind.
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