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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausweiten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgelegt.
Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen sei jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten würden, heißt es im Gesetzentwurf (18/9440). Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
Die Bundesregierung will zudem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Ausdehnung der Lkw-Maut. Er sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Infrastrukturfinanzierung. Er macht darüber hinaus einige Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum größten Teil ablehnt.
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