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Berlin: (hib/MIK) Die Förderung der Elektromobilität ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, dem 5. September 2016. Dabei geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828).
Danach sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten.
Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden.
Als Sachverständige hat der Ausschuss zur Anhörung eingeladen: Professor Frank Hechtner, Freie Universität Berlin; Frank Iwer, IG Metall Baden-Württemberg; Dietmar Oeliger vom NABU Naturschutzbund Deutschland; Bernd Walter, BMW und Professor Martin Wietschel vom Fraunhofer-Insitut für System- und Innovationsforschung ISI.
Die Anhörung beginnt um 12.00 Uhr in Berlin, Reichstagsgebäude, Europasaal PLH 4.900 und soll gegen 14.00 Uhr beendet sein.
Besucher werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter finanzausschuss@bundestag.de anzumelden.
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