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Berlin: (hib/EIS) Das Seefischereigesetz soll an das novellierte Fischereirecht der Europäischen Union angeglichen werden. Die Bundesregierung legt dazu einen Gesetzentwurf (18/9466) vor, der über rechtliche Anpassungen hinaus das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ermächtigen soll, die seewärtige Fischereiaufsicht auf den Zoll oder die Bundespolizei übertragen zu können. Weil Zoll und Bundespolizei die Aufsicht im Zusammenhang mit ihren Aufgaben zur See ausüben könnten, würde im Falle einer Aufgabenübertragung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehen, heißt es im Entwurf.
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