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Berlin: (hib/ROL) Seit 2008 berichtet das Bundesministerium für Bildung und Forschung umfassend zu Beginn einer jeden Legislaturperiode bis hin auf die Ebene der Einzelprojekte über den mittel- und langfristigen Mittelbedarf im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Dies umfasst auch die Einbeziehung der jeweils geprüften Projektkostenschätzungen. Der nächste Bericht wird Ende 2017 erstellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9471) auf die Kleine Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9348). Die Bundesregierung verweist zudem auch auf ihre Antwort in (18/9188). Die Grünen hatten Unmut darüber geäußert, dass die Kleine Anfrage (18/8939), die sich mit Rückbau-Projekten von Atomanlagen befasst, nicht ausreichend beantwortet worden sei.
Die Grünen wollen wissen, ob es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Projektkostenschätzungen zu den nuklearen Stilllegungs- und Rückbauprojekten AKW Greifswald, AKW Rheinsberg, Forschungsreaktoren Geesthacht und weiteren wie unter anderem Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich gebe.
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