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Berlin: (hib/CHE) Ende 2015 arbeiteten 156 Piloten in Deutschland als Leiharbeitnehmer. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/9329) auf eine Kleine Anfrage (18/9225) der Fraktion Die Linke. Darin hatte sich die Fraktion nach den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im deutschen Luftverkehr erkundigt. Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Antwort außerdem das Tarifeinheitsgesetz. Dieses sei keine Benachteiligung kleiner Gewerkschaften, so die Regierung. Das Gesetz regelt, dass im Falle konkurrierender Tarifverhandlungen für die gleiche Berufsgruppe innerhalb eines Betriebes nur der Tarifvertrag der größten Gewerkschaft zum Zuge kommt, wenn sich die Gewerkschaften nicht einigen können.
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