Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > Z
Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > Z
Man unterscheidet zwischen der einfachen Zweidrittelmehrheit, bei der zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ausreichen, und der absoluten Zweidrittelmehrheit, bei der die Stimmen von zwei Dritteln aller Abgeordneten notwendig sind.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/Z/zwei_dritt/245580
Stand: 05.09.2016