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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort- 26.07.2016
Berlin: (hib/ROL) In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine als nationale Minderheit anerkannte polnische oder polnischsprachige Minderheit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9196) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8949). Das sei auch in dem am 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossenen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit anerkannt worden, heißt es darin weiter. In dessen Artikel 20 werde zwischen den "Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik Polen" und "Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen", unterschieden. Darin komme zum Ausdruck, dass beide Staaten davon ausgehen, dass es zwar in Polen eine deutsche Minderheit, nicht aber in Deutschland eine polnische Minderheit gebe.
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass als nationale Minderheiten in Deutschland Bevölkerungsgruppen anerkannt werden, die bestimmte Kriterien erfüllen würden: Dazu gehörten neben der deutschen Staatsbürgerschaft unter anderem, dass sich die Angehörigen der Gruppe von der Mehrheitsbevölkerung durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität unterscheiden würden und diese Identität bewahren wollten. Weitere Kriterien seien, dass sie traditionell - also in der Regel seit Jahrhunderten - in Deutschland heimisch seien und " in Deutschland in angestammten Siedlungsgebieten" leben würden. Gemäß diesen Kriterien seien in Deutschland die Dänen, die Sorben, die Friesen und die Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit anerkannt. Die in Deutschland wohnenden polnisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen erfüllten die Voraussetzungen für eine Anerkennung als nationale Minderheit hingegen nicht, da sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht traditionell heimisch seien. Ihre Vorfahren seien vielfach erst im 19. Jahrhundert oder später in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland - etwa als Arbeitsmigranten ins Ruhrgebiet - zugewandert.
Gleichwohl stellten die Bundesförderung von Projekten zur polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland und die Errichtung und institutionelle Förderung der Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland - Porta Polonica - wirksame Beiträge zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Identität der polnisch-stämmigen Bürger in Deutschland dar, schreibt die Bundesregierung.
2011 zum 20. Jahrestag der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages hätten Gespräche am deutsch-polnischen Runden Tisch zwischen Vertretern der Bundesregierung und der polnischen Regierung, sowie Repräsentanten der deutschen Minderheit in Polen und der polnisch-stämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland stattgefunden, bei denen weitere Maßnahmen vereinbart worden seien. Unter anderem stünden seit 2012 Bundesmittel in Höhe von jährlich insgesamt 80.000 Euro für die Förderung der gemeinsamen Geschäftsstelle der polnischen Verbände in Deutschland zur Verfügung.