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Arbeit und Soziales/Antwort- 28.09.2016
Berlin: (hib/VT) Die Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle durch stechende und schneidende ärztliche Werkzeuge wie beispielsweise Messer, Klingen und Spritzen ist in den letzten Jahren stark gesunken. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9654) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9394) hervor. Demnach wurden im Jahr 2014 1.162 Arbeitsunfälle durch Nadelstichverletzung verzeichnet, im Gegensatz zu 3.959 Arbeitsunfällen im Jahr 2007. Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass derartige Verletzungen zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen und in der Pflege gehören.
Es gebe jedoch einen Anstieg der Fälle, bei denen Arbeitsunfähigkeit auf eine Nadelstichverletzung folgte: 2007 waren es 242 Fälle, 2014 waren 415 Personen betroffen, im Jahr 2015 391 Personen. Die Zahl der Beschäftigten, die sich durch Nadelstichverletzungen mit HIV oder Hepatitis B oder C angesteckt haben, lässt sich nach Aussage der Bundesregierung nicht ermitteln. "Aus der Statistik der anerkannten Berufskrankheiten sind allerdings Fallzahlen ersichtlich, bei denen es durch eine berufliche (versicherte) Tätigkeit zur Infektion mit den genannten Krankheiten gekommen ist", heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter.