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Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss- 28.09.2016
Berlin: (hib/MIK) Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz wird im Hinblick auf Regelungen bei den Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung ergänzt. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8183) stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu.
Damit sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung "wirkungsvoll" zu begegnen. Zudem werden die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, den Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert. Außerdem werden die Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen. Schließlich wird im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen.
Berichte über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung würden sich mehren, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung. Zudem würden in der Überwachung der Ausbildungsstätten Schwierigkeiten bestehen. Dies gelte sowohl hinsichtlich der Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten als auch hinsichtlich der Kenntnis der Kontrollbehörden über alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse.
Einstimmig stimmte der Ausschuss einem Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD zu. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein zentrales Register der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation um die Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation mit Teilnehmerdokumentation und einer bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis zu planen. Die Planungsergebnisse mit Umsetzungsperspektiven sollen dem Ausschuss bis Ende März 2017 vorgelegt werden.
Der Bundestag wird abschließend am Donnerstag über den Gesetzentwurf beschließen.