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Um die Weltanschauungs- und Religionsfreiheit geht es im Plenum am Freitag, 23. September 2016. Im Mittelpunkt einer rund 85-minütigen Debatte ab 9 Uhr steht dann der als Unterrichtung vorliegende „Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ (18/8740). Einen wesentlichen Grund für die Verletzung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sieht die Bundesregierung demnach in dem Problem fehlender oder schwacher Staatlichkeit.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Eine ganze Reihe von Staaten komme der Verpflichtung zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit teilweise nicht nach. Hintergrund könne eine gezielte Politik sein, etwa die Verteidigung des Wahrheitsanspruchs der Mehrheitsreligion oder die Furcht vor fremden Einflüssen.
„Häufiger Grund für mangelnden Schutz sind aber auch eine schwache Staatlichkeit, Korruption, wirtschaftliche und ethnische Gründe. Besonders das Aufkommen extremistischer und terroristischer Organisationen hat - in Verbindung mit der Schwächung von Staatlichkeit - insbesondere im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika zu religiös begründeter Gewalt, zu Zerstörung und Vertreibung geführt“, heißt es in dem Bericht weiter. Betroffen seien sowohl die religiöse Mehrheitsbevölkerung, als auch religiöse Minderheiten.
Die Bundesregierung beschreibt zudem zahlreiche Einschränkungen und Diskriminierungen unterschiedlicher Art, die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens durchdringen könnten: „Von der Möglichkeit, sich überhaupt zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung bekennen zu dürfen oder eben sich zu keiner Religion bekennen zu müssen, über den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ämtern bis hin zum Bau und der Pflege religiöser Einrichtungen.“
Religionsgemeinschaften unterlägen in der Ausübung ihres Rechts zur Selbstverwaltung vielfach bürokratischen Hindernissen - häufig vor dem Hintergrund von Sicherheitsbedenken, der Furcht vor ausländischen Einflüssen oder Kontrollansprüchen von Staaten. Während das Christentum und der Islam mit wenigen Ausnahmen in fast allen Ländern der Welt formelle Anerkennung genießen würden, sähen sich Gläubige von Minderheitsströmungen dieser Religionen erheblichen Einschränkungen, Diskriminierungen und auch Gewalt ausgesetzt.
Aber auch die formelle Anerkennung einer Religion bedeute für ihre Anhänger nicht notwendigerweise ein größeres Maß an Freiheit bei der Ausübung ihrer Religion. „So kann in Ländern mit dem islamischen Recht als eine oder einzige Rechtsquelle die Abkehr vom Islam schwerwiegende Konsequenzen für Leib und Leben mit sich bringen: für Nichtgläubige, als 'Apostaten' gebrandmarkte Menschen ebenso wie für Konvertiten“, schreibt die Bundesregierung.
Der Bericht skizziert zudem das Spannungsfeld, „in dem das Recht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf andere Menschenrechte trifft, insbesondere das Wechselspiel zwischen Religions- und Meinungsfreiheit“. Der Grundsatz, dass das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein individuelles Freiheitsrecht sei, in dessen Zentrum der Mensch mit seiner Würde und seinen inneren Überzeugungen steht, und nicht die Religion, werde dabei nicht selten ignoriert oder bestritten.
Abzulehnen seien deshalb Ansätze, die Universalität dieses Menschenrechts in Frage zu stellen, es in ein Kollektivrecht umzumünzen, Religion über Kritik zu erheben, Religionskritik pauschal als Rassismus abzustempeln. „Gleichzeitig ist es Aufgabe von Staaten, entschieden gegen religiöse Hetze, Hassreden und religiös begründete Kriminalität vorzugehen.“ (ahe/14.09.2016)