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CDU/CSU und SPD wollen den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten und die Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben stärken. Die Koalitionsfraktionen wollen dazu das Sechste und das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI und SGB III) ändern. Der Bundestag berät ihren Gesetzentwurf (18/9787) am Donnerstag, 29. September 2016, ab 12.05 Uhr in erster Lesung eine Stunde lang.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Verbessert werden soll die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst sollen flexibel und individuell miteinander kombinierbar werden. Der Hinzuverdienst soll – im Rahmen einer Jahresbetrachtung – stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden. Dies soll auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten.
Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig seinen Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sind danach künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, soll auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichtet werden können. Die Beschäftigten könnten so weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben und ihren Rentenanspruch noch erhöhen. Diese Möglichkeit soll für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherten selbstständigen Künstler und Publizisten entsprechend nachvollzogen werden.
Außerdem sollen Versicherte früher und flexibler als bisher zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen, die mit einer geplanten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente einhergehen würden.
Zudem will die Koalition, dass Versicherte gezielt über ihre Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs in den Ruhestand informiert werden. Die Rentenauskunft, die Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren erhalten, soll vor allem um Informationen ergänzt werden, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt.
Ferner sollen neue Regelungen bei Prävention und Rehabilitation die Leistungen der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte zur Teilhabe stärken. Ziel sei es, so die Fraktionen, die Gesundheit und vor allem die Erwerbsfähigkeit der Versicherten und ihrer Kinder und damit auch ihren Verbleib im Erwerbsleben oder ihren Eintritt in das Erwerbsleben zu sichern.
Auch für Arbeitgeber soll die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver werden. Der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und damit versicherungsfrei sind, soll für fünf Jahre entfallen. Darüber hinaus soll bei einer Weiterbildungsförderung von Arbeitern in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten das Erfordernis entfallen, dass der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten mitfinanzieren muss. Dadurch soll der Anreiz für die berufliche Weiterbildung in Kleinstunternehmen erhöht werden. (vom/28.09.2016)